AGB Tankkarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Föry Barmettler AG Tankkarten (Monatsrechnung / Vorauszahlung)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Föry Barmettler AG Tankkarten (Monatsrechnung/Vorauszahlung) und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber.

Die kartenausgebende Firma:

Föry Barmettler AG
Fännring 1
6403 Küssnacht
L_hc__relttemrab-yreof--ofni
041 854 65 65

1.       Teilnahme: Mit der Annahme des Kartenantrages durch die kartenausgebende Firma erhält der Bewerber (nachstehend "Karteninhaber" genannt) eine persönliche und unübertragbare Tankkarte (nachstehend "Karte" genannt) und einen persönlichen Geheimcode ("PIN-Code"). Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, Anträge auf Ausstellung von Karten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Unterschrift des Kartenantrages erklärt sich der Bewerber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte einverstanden. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der kartenausgebenden Firma.

2.       Zahlungsfunktion und Benutzung der Karte: Die Karte berechtigt den Karteninhaber grundsätzlich, sofern mit der kartenausgebenden Firma nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, mittels des PIN-Code an der Föry Barmettler AG Tankstelle Treibstoff zu beziehen.

3.       Sorgfalt und Haftung: Der Karteninhaber hat die Einrichtungen der Akzeptanzstellen gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Weisungen der Akzeptanzstellen sowie der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Der Karteninhaber haftet der kartenherausgebenden Firma für sämtliche fahrlässig, vorsätzlich oder durch das Handeln von Hilfspersonen verursachten, direkten oder indirekten Schäden aller Art. Allfällige vom Karteninhaber festgestellte Defekte oder sonstige Mängel sind durch diesen so rasch als möglich der kartenherausgebenden Firma zu melden. Die kartenherausgebende Firma haftet dem Karteninhaber, unter Ausschluss der Haftung für Hilfspersonen, ausschliesslich in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.       Verlust und Diebstahl: Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte sorgfältig und sicher aufzubewahren. Der persönliche Geheimcode ist getrennt von der Karte aufzubewahren und gegenüber unberechtigten Dritten geheimzuhalten. Sollte die Karte verloren gehen oder gestohlen werden, so ist dies unverzüglich der kartenausgebenden Firma zu melden. Alle Schäden, die infolge Diebstahls, Verlusts oder missbräuchlicher Verwendung der Karte entstehen, sind vom Karteninhaber zu tragen. Der Karteninhaber haftet für sämtliche der kartenausgebenden Firma im Zusammenhang mit dem Diebstahl oder dem Verlust der Karte entstehenden Kosten. Für den Ersatz einer gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Karte kann eine Gebühr von CHF 20.00 berechnet werden.

5.       Rechnung: Der Karteninhaber erhält von der kartenausgebenden Firma monatlich eine Rechnung (nicht bei der Variante Vorauszahler Tankkarte) für die durch ihn mit seiner Karte getätigten Bezüge von Treibstoff. Er ist verpflichtet, diese nach Erhalt sofort zu prüfen. Rechnungen, die nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich beanstandet werden, gelten als genehmigt. Die Rechnung ist nach Massgabe der darin angegebenen Zahlungsbedingungen rein netto zu begleichen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Karteninhaber ohne weiteres in Verzug. Sämtliche Kosten und Auslagen, die der kartenausgebenden Firma aus dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten, Verzugszinsen), werden dem Karteninhaber zusätzlich belastet.

 

6.       Kündigung und Ausschluss: Der Karteninhaber kann jederzeit mittels Rücksendung der Karte an die kartenausgebende Firma kündigen. Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, Karten jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern, zu sperren oder nicht zu erneuern. Eine zurückgeforderte Karte wird mit Eingang der entsprechenden Erklärung beim Karteninhaber ungültig und ist unverzüglich an die kartenausgebende Firma zurückzusenden. Die Verwendung einer abgelaufenen oder ungültigen Karte sowie jede andere missbräuchliche Verwendung der Karte kann Gegenstand einer strafrechtlichen Verfolgung bilden. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich für daraus entstehende Schäden.

 

7.       Änderungen: Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder das Kundenkarten Programm zu beenden. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter www.foery-barmettler.ch/agb-tankkarte publiziert. Sie gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innert einer Frist von 30 Tagen seit Publikation bei der kartenausgebenden Firma schriftlich und eingeschrieben Widerspruch erhebt und gleichzeitig die Karte zurücksendet oder er die Karte nach Publikation weiter benützt. Erhebt der Karteninhaber fristgerecht Widerspruch, endet das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber unter Vorbehalt bestehender Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der bisherigen Nutzung per sofort. Die Karte wird mit Eingang des Widerspruchs bei der kartenausgebenden Firma ungültig.

8.       Mitteilungspflicht und Berichtigung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben bezüglich Name, Adresse, Fahrzeugkennzeichen etc. unverzüglich der kartenausgebenden Firma schriftlich mitzuteilen. Der Karteninhaber hat jederzeit das Recht, seine Daten mittels Mitteilung an die kartenausgebende Firma zu berichtigen oder vervollständigen zu lassen.

9.       Datenschutz: Für die Bearbeitung von Personendaten durch die kartenherausgebende Firma gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung.

10.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Benützung der Karte sind für Geschäftskunden ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der kartenausgebenden Firma zuständig.

Küssnacht, September 2023